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Die Arnold-Freymuth-Gesellschaft ist 1992 in Hamm
gegründet worden. Die Gründung war eine Reaktion darauf,
daß in Mölln, Solingen und Hoyerswerda die Schatten der
Vergangenheit wieder zum Vorschein kamen. Die Brandstiftungen und
anderen fremdenfeindlichen Straftaten förderten die Einsicht,
wie sehr Wegsehen moralisches Versagen ist und welche zerstörerischen
Folgen es hervorruft. Der Gesellschaft gehören bundesweit über
120 Personen, zumeist Juristen und Historiker, an. Die Gesellschaft
widmet sich der Juristischen Zeitgeschichte und verleiht alle zwei
Jahre den Arnold-Freymuth-Preis an Personen, die Zivilcourage gezeigt
und sich so um unseren demokratischen Rechtsstaat verdient gemacht
haben. Bisherige Preisträger waren Dr. Diether Posser (1994),
Dr. Otto Gritschneder und Dr. Wolfgang Ullmann (1996), Dr. Burkhard
Hirsch (1998), Dr. Theo Rasehorn und Barbara Just-Dahlmann (2000)
sowie Margot von Renesse (2002). Anders als in der Weimarer Republik
ist unsere Justiz fest in der Demokratie verwurzelt ist. Das haben
wir auch den Preisträgern zu danken. Auch wenn persönlicher
Mut von Nöten war, haben sie sich nicht gescheut, Defizite
öffentlich zu kritisieren. Sie haben sich für die Reform
von Recht und Justiz engagiert. Dazu will die Arnold-Freymuth-Gesellschaft
in Erinnerung an ihren Namensgeber auch künftig ermutigen.
Die Arnold-Freymuth-Gesellschaft ist 1992 in der
Rechtsform eines Vereins gegründet worden. Der Verein als vom
Finanzamt Hamm unter der Nr. 322 104 8899 gemeinnützig anerkannt
und unter VR 1173 im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm eingetragen.
Dem geschäftsführenden Vorstand der Gesellschaft gehören
an: Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Franz Josef Düwell
(Präsident), Rechtsanwalt Klaus Engels (Geschäftsführer)
und Rechtsanwalt Volker Burgard (Kassenwart) sowie als weitere Vorstandsmitglieder: Stadtarchivarin Dr. Elke Hielscher, Präsidentin
des Landes-arbeitsgerichts Kristina Göhle-Sander, Mitarbeiter der Volksbank Hamm Martin Matuszek, Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, Regierungspräsident a.D.
Dr. Andreas Wiebe und Prof. Sabine Zech.
Die Gesellschaft hat sich nach dem am 28. November
1872 geborenen Arnold Freymuth benannt, der von 1911 bis 1919 als
Richter am Oberlandesgericht Hamm tätig war. Diese Namensgebung
soll den Blick auf einen zu Unrecht vergessenen Juristen richten,
dessen Haltung und Einsatz für die Menschenrechte und für
die demokratischen Werte vorbildlich war. Freymuth war einer der
wenigen republikanischen Juristen der Weimarer Republik, die sich
nicht scheuten, mit Zivilcourage allen Fehlentwicklungen öffentlich
entgegen zu treten. Privatdozent Dr. Otmar Jung von der Freien Universität
Berlin hat sein Leben und Wirken mit viel Liebe zum Detail beschrieben
("Senatspräsident Freymuth. Richter, Sozialdemokrat und
Pazifist in der Weimarer Republik. Eine politische Biographie",
Frankfurt/M. 1989) .
Freymuth trat politisch erstmals im Herbst 1918
hervor. Trotz seines hohen richterlichen Amtes als Richter am Oberlandesgericht
trat er der Sozialdemokratie bei. Auf deren Veranstaltungen forderte
er öffentlich ein Ende des Krieges.
Er rief auf zahlreichen Volksversammlungen in Hamm
und Umgebung zusammen mit dem damaligen Hammer Vorsitzenden der
Sozialdemokratie Nikolaus Osterroth zum sofortigen Friedenschluß
auf: "Es ist genug gestorben!" Dabei scheute er nicht
die soziale Ächtung durch seine Berufskollegen, die sich auch
tatsächlich von ihm distanzierten und seinen Ausschluß
aus dem preußischen Richterverein verlangten. Als die Umsturzbewegung
am 8. November auch Hamm erreichte, stellte er sich zur Verfügung.
Am 9. November 1918 wurde er zum Stellvertreter des Vorsitzenden
des Arbeiter- und Soldatenrates der Stadt Hamm gewählt. Hamm
nahm damals als Eisenbahnknotenpunkt für die Lebensmittelversorgung
eine wichtige Funktion wahr. Freymuth sorgte persönlich für
die Gewaltfreiheit bei der die Übernahme der Verwaltung und
stellte sich allen Plünderungsversuchen entgegen, um die Versorgung
der Bevölkerung sicher zu stellen.
Im Januar 1919 wurde er als einziger Justizjurist
auf der SPD-Liste in die Preußischen Nationalversammlung gewählt
und wurde dort parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium.
Er konnte jedoch dort unter einem Zentrumsminister wenig bewirken.
Auf seinen von der eigenen Fraktion mit Erbitterung wahrgenommenen
Widerspruch ist zurückzuführen, daß die bisher mit
der Abschaffung der "Klassenjustiz" begründete Forderung
nach einer Volkswahl der Richter in der Nationalversammlung fallen
gelassen wurde. Im Görlitzer Programm übernahm später
die SPD Freymuths Position, die Berufsrichterschaft sozial ausgewogener
zusammenzusetzen und gewählte Laienrichter nach dem Vorbild
der Gewerbegerichte mitwirken zu lassen. Das hinderte die Fraktionsspitze
aber nicht daran, die Niederlage in der Frage der Volkswahl der
Richter zum Anlaß zu nehmen, Einfluß darauf zu nehmen,
daß er nicht zur Wiederwahl aufgestellt wurde. Neben seinem
Berliner parlamentarischen Amt war Freymuth auch noch auf Drängen
der örtlichen SPD als Mitglied in der Hammer Stadtverordnetenversammlung
und als ehrenamtlicher Stadtrat tätig. Die politischen Rechte
verzieh ihm dieses Engagement nicht und nannte ihn fortan in ihren
Zeitungen den "roten jüdischen OLG-Rat".
Nachdem das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs
in Preußen abgeschafft worden war, wurde Freymuth im Frühjahr
1921 eine Stelle als Richter am Kammergericht übertragen. Seit
1922 arbeitete er ehrenamtlich in der Deutschen Friedensgesellschaft
(DFG) und in der Liga für Menschenrechte (DLfM). Früh
setzte er sich für die Verständigung mit den Nachbarvölkern
Frankreich und Polen ein. 1923 nahm er am Kongreß der internationalen
Liga für Menschenrechte teil. Nach einer anschließenden
Besichtigung der ehemaligen Kampfgebiete, räumte er öffentlich
ein, daß Deutschland den Schaden wieder gutmachen müsse.
In einer Denkschrift für die DLfM forderte er die Republikanisierung
der Justiz. Landauf, landab hielt er Vorträge gegen das Fechenbach-Urteil
und forderte öffentlich ein Wiederaufrollen dieses Falles.
Felix Fechenbach, persönlicher Referent des ermordeteten bayerischen
Revolutionsministerpräsidenten Kurt Eisner war 1922 vom Volksgerichtshof
München I wegen vollendeten Landesverrates zu 10 Jahren Zuchthaus
verurteilt worden, weil er ein bereits in ausländischen Zeitungen
veröffentlichtes diplomatisches Schriftstück aus der Hand
gegeben hatte, in dem es um die Enthüllung der deutschen Kriegsschuld
ging. Freymuths öffentliche Vortragsreisen, auf denen er u.a.
auch in München über an gravierende Rechtsfehler und die
distanzierte Einstellung der bayerischen Justiz zur Republik referierte,
hatte Erfolg. Der Reichstag schuf eine zweite Instanz. Das dann
zuständig gewordene Reichsgericht sprach Fechenbach frei. Freymuth
hatte sich mit seinem Kampf für Fechenbach den Zorn der Rechtspresse
und der Bayerischen Justiz zugezogen. Der bayerische Justizminister
Gürtner, der später unter Hitler zum Reichsjustizminister
aufstieg, ließ den Präsidenten des Kammergerichts 1923
bitten, das öffentliche Auftreten des Kammergerichtsrats Freymuth
dienststrafrechtlich zu würdigen. Dieses Ersuchen wurde 1924
erneut gestellt, als Freymuth über die Begründung des
Urteils im Hochverratsprozeß gegen Hitler als unhaltbar bezeichnete.
Zwei Jahre nach dem Fechenbach-Engagement wiederholte sich vieles,
als er den Fall des Journalisten Wandt, der ebenfalls wegen Landesverrats
exzessiv bestraft worden war, publik machte und anprangerte. Als
Freymuth schließlich mit einer Expertengruppe der DLfM eine
Broschüre erstellte, in der er das Unterlaufen der Entwaffnungsbestimmungen
des Versailler Friedensvertrages durch Geheimrüstungen -schwarze
Reichswehr - aufgedeckte, wurde versucht, ihn aus seinem neuen Amt
als Senatspräsident am Kammergericht zu drängen. Wegen
seiner bereits stark angegriffenen Gesundheit ließ er sich
daraufhin 1925 in den Ruhestand versetzen.
Doch auch im Ruhestand gab er keine Ruhe. Er übernahm
die Leitung der Republikanischen Beschwerdestelle, einer privaten
Einrichtung, die über die Einhaltung der republikanischen Verfassung
wachte. Neben dieser Arbeit übernahm er Vorstandsaufgaben in
der Deutschen Friedensgesellschaft. Nach deren Spaltung gründete
er den Allgemeinen Deutschen Friedensbund, um eine Sammlung aller
deutschen Pazifisten zu versuchen.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten
mußte Freymuth, schon von schwerer Krankheit gezeichnet und
von den Nazis bedroht, über die Schweiz in die französische
Emigration fliehen. Wie recht er daran tat, zeigt das Schicksal
des von ihm freigekämpften Fechenbachs. Die SA nahm bereits
im Frühjahr 1933 den als Journalisten in Ostwestfalen-Lippe
wirkenden Fechenbach in Schutzhaft und erschoß ihn in einem
zwischen Scherfede und Warburg gelegenen Waldstück "auf
der Flucht". Der als Richter am Amtsgericht in Hamm und am
Landgericht in Dortmund tätige jüngere Bruder von Arnold
Freymuth, Paul Freymuth, hatte ein ähnliches Schicksal. Er
wurde nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums 1933 nach Recklinghausen versetzt und 1935 nach
Inkrafttreten der Nürnberger Gesetze entlassen. Er entschloß
sich, in Deutschland zu bleiben und starb 1944 in einem KZ. Diesem
Schicksal kam am 14. Juli 1933 Arnold Freymuth zuvor. Als kranker,
61 Jahre alter und mittelloser Mann sah er in der Fremde keine Chance.
Nachdem er seine Geldmittel im Pariser Exil aufgebraucht hatte,
nahm er eine Überdosis Schlafmittel und schied zusammen mit
seiner Frau aus dem Leben. Als letzte Nachricht hinterließ
er, daß er am Zustand der Justiz in Deutschland verzweifle.
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