Header image 1872-1933  

 
 
    HOME
 
 

Geschichte der Arnold - Freymuth - Gesellschaft

Die Arnold-Freymuth-Gesellschaft ist 1992 in Hamm gegründet worden. Die Gründung war eine Reaktion darauf, daß in Mölln, Solingen und Hoyerswerda die Schatten der Vergangenheit wieder zum Vorschein kamen. Die Brandstiftungen und anderen fremdenfeindlichen Straftaten förderten die Einsicht, wie sehr Wegsehen moralisches Versagen ist und welche zerstörerischen Folgen es hervorruft. Der Gesellschaft gehören bundesweit über 120 Personen, zumeist Juristen und Historiker, an. Die Gesellschaft widmet sich der Juristischen Zeitgeschichte und verleiht alle zwei Jahre den Arnold-Freymuth-Preis an Personen, die Zivilcourage gezeigt und sich so um unseren demokratischen Rechtsstaat verdient gemacht haben. Bisherige Preisträger waren Dr. Diether Posser (1994), Dr. Otto Gritschneder und Dr. Wolfgang Ullmann (1996), Dr. Burkhard Hirsch (1998), Dr. Theo Rasehorn und Barbara Just-Dahlmann (2000) sowie Margot von Renesse (2002). Anders als in der Weimarer Republik ist unsere Justiz fest in der Demokratie verwurzelt ist. Das haben wir auch den Preisträgern zu danken. Auch wenn persönlicher Mut von Nöten war, haben sie sich nicht gescheut, Defizite öffentlich zu kritisieren. Sie haben sich für die Reform von Recht und Justiz engagiert. Dazu will die Arnold-Freymuth-Gesellschaft in Erinnerung an ihren Namensgeber auch künftig ermutigen.

 

Vorstand der Gesellschaft

Die Arnold-Freymuth-Gesellschaft ist 1992 in der Rechtsform eines Vereins gegründet worden. Der Verein als vom Finanzamt Hamm unter der Nr. 322 104 8899 gemeinnützig anerkannt und unter VR 1173 im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm eingetragen. Dem geschäftsführenden Vorstand der Gesellschaft gehören an: Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Franz Josef Düwell (Präsident), Rechtsanwalt Klaus Engels (Geschäftsführer) und Rechtsanwalt Volker Burgard (Kassenwart) sowie als weitere Vorstandsmitglieder: Stadtarchivarin Dr. Elke Hielscher, Präsidentin des Landes-arbeitsgerichts Kristina Göhle-Sander, Mitarbeiter der Volksbank Hamm Martin Matuszek, Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, Regierungspräsident a.D. Dr. Andreas Wiebe und Prof. Sabine Zech.

Namensgeber der Gesellschaft

Die Gesellschaft hat sich nach dem am 28. November 1872 geborenen Arnold Freymuth benannt, der von 1911 bis 1919 als Richter am Oberlandesgericht Hamm tätig war. Diese Namensgebung soll den Blick auf einen zu Unrecht vergessenen Juristen richten, dessen Haltung und Einsatz für die Menschenrechte und für die demokratischen Werte vorbildlich war. Freymuth war einer der wenigen republikanischen Juristen der Weimarer Republik, die sich nicht scheuten, mit Zivilcourage allen Fehlentwicklungen öffentlich entgegen zu treten. Privatdozent Dr. Otmar Jung von der Freien Universität Berlin hat sein Leben und Wirken mit viel Liebe zum Detail beschrieben ("Senatspräsident Freymuth. Richter, Sozialdemokrat und Pazifist in der Weimarer Republik. Eine politische Biographie", Frankfurt/M. 1989) .

Freymuth trat politisch erstmals im Herbst 1918 hervor. Trotz seines hohen richterlichen Amtes als Richter am Oberlandesgericht trat er der Sozialdemokratie bei. Auf deren Veranstaltungen forderte er öffentlich ein Ende des Krieges.

Er rief auf zahlreichen Volksversammlungen in Hamm und Umgebung zusammen mit dem damaligen Hammer Vorsitzenden der Sozialdemokratie Nikolaus Osterroth zum sofortigen Friedenschluß auf: "Es ist genug gestorben!" Dabei scheute er nicht die soziale Ächtung durch seine Berufskollegen, die sich auch tatsächlich von ihm distanzierten und seinen Ausschluß aus dem preußischen Richterverein verlangten. Als die Umsturzbewegung am 8. November auch Hamm erreichte, stellte er sich zur Verfügung. Am 9. November 1918 wurde er zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Arbeiter- und Soldatenrates der Stadt Hamm gewählt. Hamm nahm damals als Eisenbahnknotenpunkt für die Lebensmittelversorgung eine wichtige Funktion wahr. Freymuth sorgte persönlich für die Gewaltfreiheit bei der die Übernahme der Verwaltung und stellte sich allen Plünderungsversuchen entgegen, um die Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen.

Im Januar 1919 wurde er als einziger Justizjurist auf der SPD-Liste in die Preußischen Nationalversammlung gewählt und wurde dort parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium. Er konnte jedoch dort unter einem Zentrumsminister wenig bewirken. Auf seinen von der eigenen Fraktion mit Erbitterung wahrgenommenen Widerspruch ist zurückzuführen, daß die bisher mit der Abschaffung der "Klassenjustiz" begründete Forderung nach einer Volkswahl der Richter in der Nationalversammlung fallen gelassen wurde. Im Görlitzer Programm übernahm später die SPD Freymuths Position, die Berufsrichterschaft sozial ausgewogener zusammenzusetzen und gewählte Laienrichter nach dem Vorbild der Gewerbegerichte mitwirken zu lassen. Das hinderte die Fraktionsspitze aber nicht daran, die Niederlage in der Frage der Volkswahl der Richter zum Anlaß zu nehmen, Einfluß darauf zu nehmen, daß er nicht zur Wiederwahl aufgestellt wurde. Neben seinem Berliner parlamentarischen Amt war Freymuth auch noch auf Drängen der örtlichen SPD als Mitglied in der Hammer Stadtverordnetenversammlung und als ehrenamtlicher Stadtrat tätig. Die politischen Rechte verzieh ihm dieses Engagement nicht und nannte ihn fortan in ihren Zeitungen den "roten jüdischen OLG-Rat".

Nachdem das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs in Preußen abgeschafft worden war, wurde Freymuth im Frühjahr 1921 eine Stelle als Richter am Kammergericht übertragen. Seit 1922 arbeitete er ehrenamtlich in der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG) und in der Liga für Menschenrechte (DLfM). Früh setzte er sich für die Verständigung mit den Nachbarvölkern Frankreich und Polen ein. 1923 nahm er am Kongreß der internationalen Liga für Menschenrechte teil. Nach einer anschließenden Besichtigung der ehemaligen Kampfgebiete, räumte er öffentlich ein, daß Deutschland den Schaden wieder gutmachen müsse. In einer Denkschrift für die DLfM forderte er die Republikanisierung der Justiz. Landauf, landab hielt er Vorträge gegen das Fechenbach-Urteil und forderte öffentlich ein Wiederaufrollen dieses Falles. Felix Fechenbach, persönlicher Referent des ermordeteten bayerischen Revolutionsministerpräsidenten Kurt Eisner war 1922 vom Volksgerichtshof München I wegen vollendeten Landesverrates zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt worden, weil er ein bereits in ausländischen Zeitungen veröffentlichtes diplomatisches Schriftstück aus der Hand gegeben hatte, in dem es um die Enthüllung der deutschen Kriegsschuld ging. Freymuths öffentliche Vortragsreisen, auf denen er u.a. auch in München über an gravierende Rechtsfehler und die distanzierte Einstellung der bayerischen Justiz zur Republik referierte, hatte Erfolg. Der Reichstag schuf eine zweite Instanz. Das dann zuständig gewordene Reichsgericht sprach Fechenbach frei. Freymuth hatte sich mit seinem Kampf für Fechenbach den Zorn der Rechtspresse und der Bayerischen Justiz zugezogen. Der bayerische Justizminister Gürtner, der später unter Hitler zum Reichsjustizminister aufstieg, ließ den Präsidenten des Kammergerichts 1923 bitten, das öffentliche Auftreten des Kammergerichtsrats Freymuth dienststrafrechtlich zu würdigen. Dieses Ersuchen wurde 1924 erneut gestellt, als Freymuth über die Begründung des Urteils im Hochverratsprozeß gegen Hitler als unhaltbar bezeichnete. Zwei Jahre nach dem Fechenbach-Engagement wiederholte sich vieles, als er den Fall des Journalisten Wandt, der ebenfalls wegen Landesverrats exzessiv bestraft worden war, publik machte und anprangerte. Als Freymuth schließlich mit einer Expertengruppe der DLfM eine Broschüre erstellte, in der er das Unterlaufen der Entwaffnungsbestimmungen des Versailler Friedensvertrages durch Geheimrüstungen -schwarze Reichswehr - aufgedeckte, wurde versucht, ihn aus seinem neuen Amt als Senatspräsident am Kammergericht zu drängen. Wegen seiner bereits stark angegriffenen Gesundheit ließ er sich daraufhin 1925 in den Ruhestand versetzen.

Doch auch im Ruhestand gab er keine Ruhe. Er übernahm die Leitung der Republikanischen Beschwerdestelle, einer privaten Einrichtung, die über die Einhaltung der republikanischen Verfassung wachte. Neben dieser Arbeit übernahm er Vorstandsaufgaben in der Deutschen Friedensgesellschaft. Nach deren Spaltung gründete er den Allgemeinen Deutschen Friedensbund, um eine Sammlung aller deutschen Pazifisten zu versuchen.

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten mußte Freymuth, schon von schwerer Krankheit gezeichnet und von den Nazis bedroht, über die Schweiz in die französische Emigration fliehen. Wie recht er daran tat, zeigt das Schicksal des von ihm freigekämpften Fechenbachs. Die SA nahm bereits im Frühjahr 1933 den als Journalisten in Ostwestfalen-Lippe wirkenden Fechenbach in Schutzhaft und erschoß ihn in einem zwischen Scherfede und Warburg gelegenen Waldstück "auf der Flucht". Der als Richter am Amtsgericht in Hamm und am Landgericht in Dortmund tätige jüngere Bruder von Arnold Freymuth, Paul Freymuth, hatte ein ähnliches Schicksal. Er wurde nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 1933 nach Recklinghausen versetzt und 1935 nach Inkrafttreten der Nürnberger Gesetze entlassen. Er entschloß sich, in Deutschland zu bleiben und starb 1944 in einem KZ. Diesem Schicksal kam am 14. Juli 1933 Arnold Freymuth zuvor. Als kranker, 61 Jahre alter und mittelloser Mann sah er in der Fremde keine Chance. Nachdem er seine Geldmittel im Pariser Exil aufgebraucht hatte, nahm er eine Überdosis Schlafmittel und schied zusammen mit seiner Frau aus dem Leben. Als letzte Nachricht hinterließ er, daß er am Zustand der Justiz in Deutschland verzweifle.